Sachverständiger Nesselwang

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Andreas Trepping (REV) Nesselwang

Andreas Trepping (REV)

Bausachverständiger und Baugutachter

Rindegger Weg 4
87484 Nesselwang
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Immobilienwirt (WAK-Dipl.)
  • Recognised European Valuer (TEGoVA)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
  • Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Nesselwang steht Ihnen Herr Andreas Trepping (REV) als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Andreas Trepping (REV) kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nesselwang, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nesselwang kommen bzw. sich nicht in Nesselwang auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Nesselwang - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Nesselwang ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu, es liegt auf rund 900 m Höhe am Fuße von Alpspitz und Edelsberg. Der staatlich anerkannte Luftkurort befindet sich im Südwesten Bayerns und gehört zum hügligen Voralpenland. Die Städte Füssen, Marktoberdorf, Kempten (Allgäu) und die österreichische Grenze zum Tannheimer Tal liegen jeweils ca. 20 km entfernt. Die berühmten Sehenswürdigkeiten „das Schloss Neuschwanstein“ und „Hohenschwangau“ liegen ebenfalls nur knapp 20 km entfernt. Der anerkannte Luftkurort ist durch Betriebe der Landwirtschaft, des Handels, des Handwerks, der Industrie und zahlreiche touristische Einrichtungen geprägt.

Dieses Gebiet war vor ca. 500 v. Chr. Von Kelten besiedelt. Für die Römer wurde die Via Claudia die 46/47 n. Chr. Angelegt wurde zu einer Hauptverkehrsarder. Diese römische Heerestraße führte von verona übder den Fernpass, Reutte in Tirol, direkt vorbei an Füssen weiter nach Augsburg. Eine Verbindungsstraße wurde bei Vils angelegt, die durch das spätere Siedlungsgebiet von Nesselwang und in das römische Cambodunum, das heutige Kempten (Allgäu) führt. Aus dem Gebiet zogen sich die letzten Römer in den Jahren 487/488 zurück.

Wichtige Anlaufstellen:

Bürgermeister Franz Erhart:08361 / 91 22 33
Bauamt und Bauverwaltung:08361 / 91 22 55
Bürgerbüro und Einwohneramt:08361 / 91 22 44

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