Baugutachter Nesselwang

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Andreas Trepping (REV) Nesselwang

Andreas Trepping (REV)

Bausachverständiger und Baugutachter

Rindegger Weg 4
87484 Nesselwang
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Immobilienwirt (WAK-Dipl.)
  • Recognised European Valuer (TEGoVA)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
  • Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Nesselwang steht Ihnen Herr Andreas Trepping (REV) als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Andreas Trepping (REV) kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nesselwang, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nesselwang kommen bzw. sich nicht in Nesselwang auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Nesselwang - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Nesselwang ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu, es liegt auf rund 900 m Höhe am Fuße von Alpspitz und Edelsberg. Der staatlich anerkannte Luftkurort befindet sich im Südwesten Bayerns und gehört zum hügligen Voralpenland. Die Städte Füssen, Marktoberdorf, Kempten (Allgäu) und die österreichische Grenze zum Tannheimer Tal liegen jeweils ca. 20 km entfernt. Die berühmten Sehenswürdigkeiten „das Schloss Neuschwanstein“ und „Hohenschwangau“ liegen ebenfalls nur knapp 20 km entfernt. Der anerkannte Luftkurort ist durch Betriebe der Landwirtschaft, des Handels, des Handwerks, der Industrie und zahlreiche touristische Einrichtungen geprägt.

Dieses Gebiet war vor ca. 500 v. Chr. Von Kelten besiedelt. Für die Römer wurde die Via Claudia die 46/47 n. Chr. Angelegt wurde zu einer Hauptverkehrsarder. Diese römische Heerestraße führte von verona übder den Fernpass, Reutte in Tirol, direkt vorbei an Füssen weiter nach Augsburg. Eine Verbindungsstraße wurde bei Vils angelegt, die durch das spätere Siedlungsgebiet von Nesselwang und in das römische Cambodunum, das heutige Kempten (Allgäu) führt. Aus dem Gebiet zogen sich die letzten Römer in den Jahren 487/488 zurück.

Wichtige Anlaufstellen:

Bürgermeister Franz Erhart:08361 / 91 22 33
Bauamt und Bauverwaltung:08361 / 91 22 55
Bürgerbüro und Einwohneramt:08361 / 91 22 44

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